Herausgegeben von der Baunsbergschule Baunatal
Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die unter www.bbs-baunatal.de veröffentlichte Website der Baunsbergschule in Baunatal mit angeschlossenem Beratungs- und Förderzentrum.
Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Hessischen Behinderten-Gleichstellungsgesetz (HessBGG) sowie der Hessischen Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (HVBIT) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der HVBIT, die auf der Grundlage von §14 des HessBGG erlassen wurde.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer im Oktober 2024 aktualisierten Selbstbewertung.
Nicht barrierefreie Inhalte
Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Ausnahmen teilweise vereinbar.
Unvereinbarkeit mit der HVBIT
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind unvereinbar mit §3 Absatz 1 der HVBIT und aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Barriere 1:
- Gesamter Webauftritt: Die Hierarchie der Seiten- und Menü-Überschriften wurde nicht korrekt verwendet.
- Maßnahmen: Bis 31. Dezember 2026 ist die barrierefreie Überarbeitung vorgesehen.
- Barrierefreie Alternative: Derzeit ist keine barrierefreie Alternative vorhanden.
Barriere 2:
- Beschreibung: Die korrekte Lesereihenfolge der Inhalte der Webseite kann nicht immer korrekt durch Anwendungen bestimmt werden.
- Maßnahmen: Bis 31. Dezember 2026 ist die barrierefreie Anpassung vorgesehen.
- Barrierefreie Alternative: Derzeit ist keine barrierefreie Alternative vorhanden.
Barriere 3:
- Kontaktformular: Der Eingabezweck von benutzerbezogenen Feldern ist nicht durchgängig durch Software ermittelbar.
- Maßnahmen: Bis 31. Dezember 2026 ist die barrierefreie Anpassung vorgesehen.
- Barrierefreie Alternative: Derzeit ist keine barrierefreie Alternative vorhanden.
Barriere 4:
- Gesamter Webauftritt: Die Kontraste von Text- zu Hintergrundfarbe erfüllen teilweise nicht die Anforderungen an die Barrierefreiheit.
- Maßnahmen: Bis 31. Dezember 2026 ist die barrierefreie Anpassung vorgesehen.
- Barrierefreie Alternative: Derzeit ist keine barrierefreie Alternative vorhanden.
Barriere 5:
- Gesamter Webauftritt: Name, Rolle und Wert von Attributen sind nicht korrekt für die Verarbeitung durch Software definiert.
- Maßnahmen: Bis 31. Dezember 2026 ist die barrierefreie Anpassung vorgesehen.
- Barrierefreie Alternative: Derzeit ist keine barrierefreie Alternative vorhanden.
Barriere 6:
- Downloads: Die auf der Webseite bereitgestellten Dateien sind nur zum Teil barrierefrei gestaltet. Zudem sind nicht alle Inhalte in leichter Sprache verfügbar.
- Maßnahmen: Bis 31. Dezember 2026 ist die barrierefreie Anpassung vorgesehen.
- Barrierefreie Alternative: Kontaktaufnahme per Mail oder Telefon zum entsprechenden Thema.
Unverhältnismäßige Belastung
Kein Anwendungsfall.
Kein Anwendungsfall
Es liegen keine Inhalte vor, die nicht in den Anwendungsbereich des §3 Absatz 1 HVBIT fallen.
Datum der Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 12.12.2024 überarbeitet.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer im Oktober 2024 aktualisierten Selbstbewertung.
Ansprechpartner bei Anmerkungen und Fragen zur digitalen Barrierefreiheit
Sie möchten uns noch bestehende Barrieren mitteilen oder nicht barrierefreie Inhalte in einem barrierefreien Format anfordern? Sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen an:
Katja Röthemeyer
Schulleitung
Durchsetzungsverfahren
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik einschalten. Sie haben nach Ablauf einer Frist von sechs Wochen das Recht, sich direkt an die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle zu wenden. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Durchsetzungsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann.
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Sitz: Regierungspräsidium Gießen
Prof. Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten
Landesbeauftragte für barrierefreie IT
Leiterin der Durchsetzungs- und Überwachungsstelle
Landgraf-Philipp-Platz 1-7
35390 Gießen
Telefon: +49 641 303 - 2901
E-Mail: